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Barmherziger Kaiser!

Gedankenvoll wanderte Kaiser Josef II, auf und nieder. Sein Blick fiel auf das seltsame Schriftstück, das da über seinem Arbeitstisch hing. Ein grobes, zerknittertes Stück Papier, eine ungelenke Bauernhandschrift, auf den ersten Anlauf kaum verständlich und doch so ergreifend, so erschütternd...

Mitten in Ungarn war es: die Fahrt ging zwischen den großen Gütern des Adels und der Kirche dahin. Von manchem stolzen Herrensitz lugten die Türme neugierig herüber nach den Reisenden.

Da warf sich plötzlich ein weißgekleideter Mann, den man vorher nicht bemerkt hatte, ein Greis, dessen dunkle Augen unheimlich glühten, dessen spärliche Haare im Winde flatterten, neben den Wagen des Kaisers nieder und flehte mit kläglichen Gebärden, seine Bittschrift anzunehmen. Der Kaiser nahm sie und weiter ging die Fahrt. Schon langte der Adjutant nach dem schmutzigen Papier und wollte es zu tausend anderen legen. Josef aber öffnete und las es während der Fahrt. Wie seltsam, es waren nur drei Zeilen und diese hatten keine Unterschrift:

"Barmherziger Kaysser!

Viehr Täge Ropott, den fiften Tag auff fischerrey, den sexten miet der Härschafft auff die Jahgt, der siehbente geheeret Gott. Erwähge, barmhertzigster Kaysser, wie ich Steier und Gaben zahlen soll."

"Vier Tage Robot, den fünften Tag auf Fischerei, den sechsten Tag Jagd und der siebente gehört Gott", murmelte der Kaiser. "Und welcher gehört ihm?"

Josef war ergriffen. Er ließ halten und schickte Thomas, seinen Leibdiener, zurück nach dem Mann; denn seinen Namen mußte er doch wissen. Vielleicht konnte man ihn auch beschenken.

Doch was konnte ein Geschenk ihm frommen, wenn es nicht die Freiheit war? Fragen sollte Thomas, wer seine Herrschaft wäre.

Doch der Greis war nicht mehr zu finden; die Erde hatte ihn verschluckt. Und Thomas meinte abergläubisch, es sei gar kein Mensch gewesen.....

Jeden Tag einmal liest Josef dieses Schriftstück. Und hier soll es hängen, bis das stille Gelübde erfüllt ist, das er auf jener Fahrt getan.

Kaiser Josef hat das Gelübde erfüllt, indem er im Jahre 1781 das Untertanspatent (Gesetz) herausgab.

Bisher hatte der Gutsherr das Recht gehabt, den Bauern zu strafen, wenn er den Zehent oder den Robot nicht so leistete, wie es der Gutsherr gerade wünschte. Der Bauer hatte zwar das Recht, sich über Ungerechtigkeiten zu beschweren und durfte Klage einbringen. Da jedoch der Gutsherr selber Richter war, kam der Bauer fast niemals zu seinem Recht; entweder wurde seine Klage abgewiesen oder der Gutsherr entschied den Streit zu seinen Gunsten.

Die Kinder des Bauern mußten auf dem Gutshof arbeiten, durften sich nur mit Einwilligung des Gutsherren verheiraten und durften vom Hof nicht wegziehen, um Handwerke oder Künste zu erlernen.

Alles Tun und Lassen des Bauern war eine Angelegenheit des Gutsherrn, dem der Bauer eigen war wie ein Stück Acker.

Das Untertanspatent machte dieser Leibeigenschaft ein Ende. Der Gutsherr durfte den Bauern nicht mehr nach Belieben strafen; Geldstrafen wurden überhaupt verboten. Der Bauer erhielt das Recht, seine Klage beim Kreisamt einzubringen, das ihn gegen seine Herrschaft in Schutz nahm. Die Kinder des Bauern durften sich nun frei verehelichen, von der Herrschaft wegziehen und nach freier Wahl Handwerk und Künste erlernen. Die Gutsherren mußten den Bauern den Boden als wahres Eigentum gegen Entschädigung abtreten. Damit war der Bauer frei, die Leibeigenschaft aufgehoben.

Bild von Kaiser Josef IIAls die Bauern den Sinn der Entscheidung begriffen hatten, war ihre Freude unbeschreiblich. Tagelang wurden Freudensfeste gefeiert. Allerdings blieb noch immer die sogenannte gemäßigte Untertänigkeit bestehen; Abgaben und Robot waren nicht ganz aufgehoben, sondern nur auf ein geringes Maß beschränkt. Erst im Jahre 1848 wurde der Bauernstand vollends befreit.

 

Nach Adam Müller-Guttenbrunn.